{"id":10,"date":"2020-09-05T17:59:53","date_gmt":"2020-09-05T15:59:53","guid":{"rendered":"http:\/\/dtf-ge.de\/?page_id=10"},"modified":"2021-08-27T15:23:35","modified_gmt":"2021-08-27T13:23:35","slug":"unsere-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dtf-ge.de\/?page_id=10","title":{"rendered":"Unsere Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"http:\/\/dtf-ge.de\/wp-c53fe-content\/uploads\/2021\/08\/tuezuek_aktuell.pdf\" data-type=\"URL\" data-id=\"http:\/\/dtf-ge.de\/wp-c53fe-content\/uploads\/2021\/08\/tuezuek_aktuell.pdf\">Unsere Satzung auf T\u00fcrkisch<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eDeutsch \u2013 T\u00fcrkischer Freundeskreis Gelsenkirchen e.V.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen-Buer einzutragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Gelsenkirchen-Buer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong> <strong>Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Zweck des Vereins ist es, die Toleranz auf allen Gebieten der \nKultur und den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung nachhaltig zu f\u00f6rdern. \nDazu wird er: Veranstaltungen und Begegnungen in sozialer, kultureller, \nvolksbildender, erzieherischer, jugendpflegerischer und sportlicher \nHinsicht durchf\u00fchren oder f\u00f6rdern, sich wohlfahrtspflegerischen Aufgaben\n innerhalb der Ausl\u00e4nderhilfe widmen, f\u00fcr bessere und gerechtere Chancen\n der ausl\u00e4ndischen Mitb\u00fcrger und ihrer Familien in politischen, \n\u00f6konomischen, rechtlichen und sozialen Bereichen unserer Gesellschaft \neintreten, durch geeignete Ma\u00dfnahmen und Veranstaltungen Informationen \n\u00fcber die T\u00fcrkei sowie \u00fcber die Bundesrepublik Deutschland und \u00fcber die \nMenschen beider L\u00e4nder, deren Geschichte, Kultur und Eigenarten \nvermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Der Verein verfolgt damit ausschlie\u00dflich und unmittelbar \ngemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c \nder Abgabeordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig. Die Mitglieder erhalten keine\n Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr die\n satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch \nVerwaltungsausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch \nunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Beschl\u00fcsse \u00fcber \nSatzungs\u00e4nderungen und \u00fcber Aufl\u00f6sungen des Vereins sind dem zust\u00e4ndigen\n Finanzamt anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Der Verein ist parteipolitisch unabh\u00e4ngig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong> <strong>3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen \nsein, soweit sie die Ziele des Vereins im Sinne des \u00a7 2 der Satzung \nvertreten. Minderj\u00e4hrige haben kein Stimmrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. \nDer Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme neuer Mitglieder mit \neinfacher Mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Die Mitglieder sind zur Zahlung eines monatlichen Beitrages \nverpflichtet, der durch Beitragsordnung festgelegt wird. Die \nBeitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Die Mitgliedschaft erlischt durch: Austritt (schriftlich), Ausschluss und Tod<\/p>\n\n\n\n<p>5) Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Ende eines Kalenderjahres\n unter Einhaltung einer Frist von 4 Monaten schriftlich erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Mitglieder k\u00f6nnen wegen nachhaltiger Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung \noder wegen vereinssch\u00e4digenden Verhaltens durch Vorstandsbeschluss mit \n2\/3 Mehrheit ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Ein Beitragsr\u00fcckstand von mindestens zw\u00f6lf Monaten berechtigt den \nVorstand, ein Mitglied durch einfachen Mehrheitsbeschluss \nauszuschlie\u00dfen. Die schriftliche Abmahnung mit dem Hinweis auf die \nM\u00f6glichkeit des Ausschlusses ist Voraussetzung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong> <strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Organ des Vereins und setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich einmal als \nJahreshauptversammlung statt und ist von den Vorsitzenden unter \nEinhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich einzuberufen. Die \nMitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen \nMitglieder beschlussf\u00e4hig. Regelm\u00e4\u00dfige Punkte der Tagesordnung der \nordentlichen Mitgliederversammlung sind:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>a) Entgegennahme der Berichte des Vorstandes \u00fcber das ablaufende Jahr,<\/li><li>b) Entgegennahme des Kassen- und des Pr\u00fcfungsbericht des Kassenpr\u00fcfers,<\/li><li>c) Entlastung des Vorstandes bei Neuwahlen gem. \u00a7 5 Abs. 3 der Satzung<\/li><li>d) Wahl des Vorstandes gem. \u00a7 5 der Satzung und von zwei Kassenpr\u00fcfern,<\/li><li>e) Beschlussfassung \u00fcber die Beitragsordnung<\/li><li>f) Beschlussfassung \u00fcber die Satzung und deren \u00c4nderungen. \nSatzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der 2\/3 Mehrheit der erschienenen \nMitglieder.<\/li><li>g) Entscheidungen \u00fcber schriftliche eingereichte sonstige Antr\u00e4ge,<\/li><li>h) Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 3\u20444 der \nerschienenen Mitglieder. Au\u00dferdem m\u00fcssen in der ersten Versammlung 25 % \nder eingetragenen stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Ist eine \nAufl\u00f6sung nach Abs. 1 nicht m\u00f6glich, weil zu wenig Mitglieder erschienen\n sind, so kann die Aufl\u00f6sung in einer zweiten Versammlung mit 3\u20444 \nMehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit, \nausgenommen Satzungs\u00e4nderungen gem\u00e4\u00df Abs. 2 Buchstabe f und Aufl\u00f6sung \ndes Vereins gem. Abs. 2 Buchstabe h.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn\n es das Vereinsinteresse erfordert, wenn es der Vorstand mit einfacher \nMehrheit beschlie\u00dft oder wenn die Einberufung von mindestens 20 % der \nstimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe eines Grundes \nverlangt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>5) \u00dcber jede Versammlung ist eine Ergebnisniederschrift zu fertigen, \ndie von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem \nProtokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Die Niederschriften sind \naufzubewahren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong> <strong>Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei gleichberechtigten \nVorsitzenden, die jeweils eine der beiden Nationen repr\u00e4sentieren, einem\n ehrenamtlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, dem Schriftf\u00fchrer, dem Kassierer und \ndrei weiteren Beisitzern, denen ein bestimmter Gesch\u00e4ftsbereich zur \nErledigung \u00fcbertragen werden kann. Die Mitgliederversammlung kann die \nErweiterung des Vorstandes beschlie\u00dfen. Der Vorstand ist mit \nVereinsmitgliedern beider Nationalit\u00e4ten parit\u00e4tisch zu besetzen, bei \neiner ungeraden Zahl von Vorstandsmitgliedern darf eine Nationalit\u00e4t mit\n Mehrheit vertreten sein.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden, der \nGesch\u00e4ftsf\u00fchrer und der Kassierer. Je zwei Vorstandsmitglieder sind \ngemeinsam berechtigt, den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich zu \nvertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der \nMitglieder f\u00fcr die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist \nzul\u00e4ssig. Jedes Vorstandsmitglied bleibt so lange im Amt bis ein \nNachfolger gew\u00e4hlt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, findet in der n\u00e4chsten Jahreshauptversammlung eine Nachwahl statt.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Mitglieder des Vorstandes erhalten f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit keine Verg\u00fctung.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Der Vorstand gibt sich selbst eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte, er f\u00fchrt die \nBeschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus und verwaltet das \nVereinsverm\u00f6gen. Er entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht nach\n den Vorschriften eines Gesetzes oder dieser Satzung der Entscheidung \nder Mitgliederversammlung vorbehalten sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong> <strong>Gesch\u00e4ftsjahr<br> <\/strong>1) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong> <strong>Verm\u00f6gen bei Vereinsaufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines \nbisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins nach Begleichung aller \nVerbindlichkeiten an den Kreisverband Gelsenkirchen der \nArbeiterwohlfahrt, der es zur Linderung akuter Notf\u00e4lle im Sinne von \u00a7 \n55 Abgabenordnung im Bereich t\u00fcrkischer Kinder oder Jugendlicher zu \nverwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Satzung auf T\u00fcrkisch \u00a7 1 Name und Sitz (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eDeutsch \u2013 T\u00fcrkischer Freundeskreis Gelsenkirchen e.V.\u201c (2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen-Buer einzutragen. 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