Deutsch-Türkischer Freundeskreis Gelsenkirchen e.V.

Mitglieder

Der Deutsch-Türkische-Freundeskreis Gelsenkirchen e.V. ist ein ehrenamtlicher Verein und existiert nur durch seine Mitglieder. Der Verein kann seinen Zweck und seine Ziele nur über das Engagement und die Aktivitäten der Mitglieder erfüllen bzw. erreichen.

Mitgliedschaft im DTF

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, soweit sie die Ziele des Vereins im Sinne des § 2 der Satzung vertreten. Minderjährige haben kein Stimmrecht.

Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder mit einfacher Mehrheit.

Die Mitglieder sind zur Zahlung eines monatlichen Beitrages verpflichtet, der durch Beitragsordnung festgelegt wird. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Die Mitgliedschaft erlischt durch: Austritt (schriftlich), Ausschluss und Tod

Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 4 Monaten schriftlich erklärt werden.

Mitglieder können wegen nachhaltiger Verstöße gegen die Satzung oder wegen vereinsschädigenden Verhaltens durch Vorstandsbeschluss mit 2/3 Mehrheit ausgeschlossen werden.

Ein Beitragsrückstand von mindestens zwölf Monaten berechtigt den Vorstand, ein Mitglied durch einfachen Mehrheitsbeschluss auszuschließen. Die schriftliche Abmahnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Ausschlusses ist Voraussetzung.